CVP Kanton Zug
Gesundheitsdirektion
Herrn Regierungsrat Martin Pfister
Neugasse 2
6301 Zug
6315 Oberägeri, 23.September 2019/PRH
Vernehmlassung zur Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (EG RHG)
Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns eingeladen zur Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (EG RHG) Stellung zu nehmen. Wir danken dafür und geben gerne unsere Stellungnahme ab.
Allgemeines:
- Da mit dieser gesetzlichen Grundlage u.a. die Gemeinden betroffen sind, ist eine enge Zusammenarbeit mit allen Gemeinden zur Ausarbeitung der Vorlage und der Verordnung nötig. Sie können aus ihren Erfahrungen wichtige Inputs geben.
- Für das bessere Verständnis der Abläufe wäre eine schematische Darstellung im Bericht des Regierungsrates der verschiedenen Informationsflüsse und der verschiedenen Softwares hilfreich.
- Grundsätzlich fragen wir uns, ob es nicht möglich ist, nur eine einheitliche Software für das Personen- und das Einwohnerregister einzuführen.
- Von Interesse ist zudem die Erfahrung der 18 Kantone, die bereits mit der neuen Software arbeiten.
- Wichtig ist für die CVP Kanton Zug, dass die Datenschutzstelle im Gesetz in verschiedenen Paragraphen aufgeführt wird, z.B. § 3 als Kontroll- und Bewilligungsorgan.
Anregungen zu den einzelnen Paragraphen:
- 5 Abs. 3 und § 8 Abs.2
Bei diesen Paragraphen soll die Datenschutzstelle als bewilligende Stelle eingefügt werden.
Evtl. kann zudem ein neuer Paragraph die Zuständigkeit und die Verantwortlichkeit der Datenschutzstelle konkreter regeln.
- 13 Abs. 2
Zum Kostenteiler: Für das Führen des Personenregisters ist der Kanton zuständig und für das Einwohnerregister die Gemeinden. Demzufolge könnten die Kosten dafür 100% den Gemeinden überlassen werden.
Besten Dank für die Berücksichtigung unserer Anliegen.
Freundliche Grüsse
CVP Kanton Zug