Vernehmlassung zur Zuger Finanz- und Aufgabenreform (ZFA)
1. Grundsätzliches
Die CVP hat die schleppende Aufgabenreform in den letzten Jahren mehrmals kritisiert und ist nunmehr darüber erfreut, dass eine klare Vorwärtsstrategie zu erkennen ist. Gleichzeitig bedauert die CVP, dass ihre Vorschläge und namentlich die Motionsforderungen der CVP bezüglich Finanzierung der Mehrkosten der NFA und die Motionsziele von Beat Villiger betr. Schaffung eines Rahmengesetzes nicht aufgenommen worden sind. Im weiteren sind die Auswirkungen des zweiten Paketes eigentlich nur soweit bekannt, als damit gegen 50 Millio-nen zu Lasten der Gemeinden abgewälzt werden sollen. Die CVP befürchtet, dass dieses Vor-gehen nicht mehrheitsfähig sein wird und das Reformprojekt analog der Verwaltungsreform letztlich im Kantonsrat Schiffbruch erleiden wird. Insofern wäre es vorteilhafter, der Kantons-rat würde zuerst ein Rahmengesetz erlassen und darin die Ziele der gesamten Aufgabenreform mit den sich daraus ergebenden Kostentragungen, aber auch die Ziele des kantonalen Finanz-ausgleiches und die Auswirkungen der Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufga-benteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in einem kantonalen Rahmengesetz definie-ren. Aufbauend auf dieses Rahmengesetz wäre es dann einfacher, die gesamte Aufgabenre-form auf der Grundlage der noch immer geltenden Reformgrundsätze zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Nach wie vor hält die CVP daran fest, dass die Aufgabenteilung kostenneutral erfolgen soll und dass die Kosten des NFA durch den Kanton zu tragen sind. Andererseits ist der Finanzausgleich nur noch unter den Gemeinden in einem ho-rizontalen Ausgleichsystem vorzusehen. Dies ist seitens der Gemeinden der indirekte Beitrag an die Mehrbelastungen des Bundes.
Der Ansatz ist falsch, wenn man nun aufgrund des vorhandenen politischen Druckes ein ers-tes unspektakuläres Paket vorlegt und die Hauptthemen des zweiten Paketes, des kantonalen Finanzausgleiches und der NFA nicht anspricht. Wenn man jetzt eine Gesamtschau verun-möglicht, besteht die grosse Gefahr von Fehlentscheidungen.
2. Massnahmenpaket 1
Augenfällig ist hier, dass dem Aspekt des Lastenausgleichs grössere Bedeutung zugemessen wird als demjenigen der richtigen und zukunftsorientierten Aufgabenerfüllung. Primär will man mit dem ersten Paket zugunsten des Kantones die finanzielle Differenz ausgleichen, die sich durch die vom Kantonsrat zulasten des Kantones in den letzten Jahren beschlossenen Massnahmen ergeben hat. Dabei ging es dem Kantonsrat weniger um die Zuständigkeit der Kostentragung als vielmehr um die richtige Aufgabenerfüllung. Weil aufgrund der Berichts-unterlagen nicht ersichtlich ist, welche Personalkosten aufgrund des ersten Paketes beim Kan-ton bzw. bei den Gemeinden eingespart resp. neu vorgesehen werden müssen, ist hierzu noch genau Auskunft zu geben.
3. Schulzahnarztdienst und Schulzahnpflegedienst
Es handelt sich hier um einen Teilbereich der Schule. Wir wissen aber noch nicht, was im zweiten Paket unter dem Titel Schulgesetz alles noch vorgesehen ist. Die Gefahr besteht so-mit, dass wir den Schulbereich auseinanderreissen und einen späteren Entscheid, wenn es z.B. um die künftige Kostentragung der Lehrergehälter usw. geht, präjudizieren.
4. Mutterschaftsbeiträge
Man will hier wegen 90 Gesuchen pro Jahr die Zuständigkeit von der VD an die Gemeinden delegieren. In der Praxis und berechnet nach Einwohnergleichwert hiesse dies, dass Zug im Jahr ca. 25 und Neuheim ca. 2 Gesuche zu behandeln hätte. Die Gemeinden müssten hier also von Vorteil analog der Zivilstandsämter Kreise für die Behandlung der Gesuche für Mutter-schaftsbeiträge schaffen! Dies ist ein Beispiel dafür, dass eben primär der finanzielle Aspekt im Vordergrund steht und nicht die effiziente Aufgabenerfüllung. Hier handelt es sich um eine Aufgabe, bei welcher entsprechendes Fachwissen vorhanden sein muss. Die CVP vertritt deshalb die klare Auffassung, dass ein Wechsel nicht erfolgen darf.
5. Sozialhilfe und Jugendschutz sowie Soziallöhne
Es handelt sich hier um einen sensiblen Bereich. Die politische Diskussion wird vor allem dahin zielen, dass mit der neuen Zuständigkeit bei den Gemeinden verschiedene Massstäbe künftig anzutreffen seien. Wir befürworten grundsätzliche die vom Regierungsrat vorgesehe-ne Neuzuordnung an die Gemeinden. Aber auch hier ist es falsch, wenn man dem zweiten Paket wichtige Entscheide vorwegnimmt. Auf Seite 35 und 36 des Berichtes wird ausgesagt, dass für den Jugendbereich eine kantonale Fachstelle angeboten wird. Von unserer Seite wird Auskunft über die vorgesehene Personal- und Kostengrösse dieser Fachstelle verlangt.
6. Begehren
Die CVP stellt abschliessend folgende Begehren:
1. Der Regierungsrat wird gebeten, die vorstehenden Ueberlegungen der CVP in die weitere Bearbeitung der Aufgabenreform einzubeziehen.
2. Der Kantonsrat soll in einem Rahmengesetz folgende Kriterien der Aufgabenteilung defi-nieren:
a. Grundsätze
b. Zuordnung der Aufgaben und Kosten gemäss Paket 1 und 2
c. Aenderung des kantonalen Finanzausgleiches vom vertikalen zum horizontalen Sys-tem
d. Keine Weiterbelastung der Auswirkungen der NFA auf die Gemeinden
Die Begründungen zu diesen Anträgen sind aus den Motionen Beat Villiger (Vorlage Nr. 1137.1) und der CVP-Motion (Vorlage Nr. 1120.1) ersichtlich.
Oberägeri/Zug, 1. März 2004
CVP Kanton Zug
Gerhard Pfister, Präsident
Franz Peter Iten, Sekretär
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