Vernehmlassung zur Verordnung betreffend Rahmenbedingungen für den ruhenden Verkehr


Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren


Wir beziehen uns auf Ihre Einladung vom 27. Oktober 2003 zur Vernehmlassung zum Entwurf der Verordnung betreffend Rahmenbedingungen für den ruhenden Verkehr und danken Ihnen für die Gelegenheit dazu Stellung nehmen zu können. Das Präsidium der CVP des Kantons Zug hat für die Erarbeitung unserer Stellungnahme eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Kantonsrat Louis Suter, Hünenberg, eingesetzt.

I. Grundsätzliche Bemerkungen/Vorgehensweise

Mit grossem Erstaunen hat die CVP des Kantons Zug Kenntnis genommen, wie schnell der Regierungsrat die Vorlage "Verordnung betreffend Rahmenbedingungen für den ruhenden Verkehr" ausgearbeitet und umgehend in die Vernehmlassung gegeben hat. Aus unserer Sicht sind doch schon vor dem eigentlichen Vernehmlassungsverfahren in einer früheren Phase seitens der Gemeinden gegen diese Verordnung grosse Vorbehalte geäussert worden. Wir würden uns wünschen, dass inskünftig im Vorfeld auf solche Vorbehalte besser eingegangen wird.

II. Bemerkungen zum Verordnungsentwurf


1. Das vorgesehene Fahrtenmodell hat hohe Personalkosten für die Verwaltung zur Folge und führt zu volkswirtschaftlichen negativen Auswirkungen. Wie in einem von Stagnation geprägten Wirtschaftsumfeld auch im Kanton Zug, die Regierung eine so wirtschaftlich einschneidende Verordnung ins Auge fassen kann, ist der CVP des Kantons Zug unverständlich.


2. Auf Unverständnis stösst bei der CVP des Kantons Zug, dass man ohne Abwägung anderer Massnahmen für die Lufthygiene, ohne Berücksichtigung der Auswirkungen des CO2-Gesetzes, im vorauseilendem Gehorsam den Weg des Fahrtenmodelles beschreiten will. Ohne Evaluation aller möglicher Massnahmen und Auswirkungen des CO2-Gesetzes ist die CVP des Kantons Zug nicht bereit, solch dirigistische Massnahmen zu unterstützen.


3. Im übrigen ist die CVP des Kantons Zug der Meinung, dass, falls lufthygienische Massnahmen überhaupt notwendig sind, diese am ehesten mittels marktwirtschaftlichen Instrumente (CO2-Gesetz) anzustreben ist. Zudem bevorzugt die CVP des Kantons Zug Investitionen in den öffentlichen Verkehr wie z. B. in das Projekt der Stadtbahn (siehe dazu auch die Motion Karl Rust betreffend raumwirksame Massnahmen und Ergänzung des Siedlungsgebietes der S-Bahn/Stadtbahn Zug 1. Etappe vom 1. Juni 2000).


4. Im Rahmen des Richtplanes sind Beschlüsse gefasst worden, welche die Verkehrsbelastung an der Quelle des Entstehens verringern sollen wie z. B. die Deponie- und Kiesabbaubeschlüsse, die kurzen Transportwege oder die Nutzungsverdichtung entlang der Axen des öffentlichen Verkehrs.


5. Mit grossem Befremden stellen wir nun fest, dass die vom Kantonsrat verworfene kantonale Parkplatzpolitik nun auf anderem Wege mittels Fahrtenmodell trotzdem eingeführt werden soll.


III. Schlussfolgerungen


1. Aufgrund der gemachten Ausführungen beantragen wir, es sei von der Verwirklichung des Fahrtenmodells Abstand zu nehmen.


2. Die CVP des Kantons Zug erwartet vom Regierungsrat, dass er bei der Behandlung der Motion der FDP-Fraktion vom 18. Dezember 2003 betreffend Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 29. Januar 1998, Vorlage Nr. 1201.1, dem Kantonsrat aufzeigt wie er seine Verantwortung bei der Umsetzung des "Massnahmenplanes Luft" wahrzunehmen gedenkt.

3. Da wir die Verordnung betr. Rahmenbedingungen für den ruhenden Verkehr ablehnen, erübrigt sich eine detaillierte Stellungnahme zu den einzelnen Paragraphen.


Zug/Hünenberg, 27.1.2004

CVP KANTON ZUG

Louis Suter, Vorsitzender der Arbeitsgruppe
Franz P. Iten, Sekretär