Vernehmlassung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz)


I.   Grundsätzliche Bemerkungen

Der Kanton Zug hat sich in den letzten Jahrzehnten überdurchschnittlich gut entwickelt. Die Wirtschaft, Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Familien, alle haben davon profitiert. Ermöglicht wurde dies durch eine weitsichtige und innovative Politik, eine bürgerliche Politik, die von der CVP des Kantons Zug wesentlich geprägt wurde. Wir stellen den Menschen in den Mittelpunkt und deshalb zielen wir auf tragfähige, politische Lösungen. Wir suchen bei unserer politischen Arbeit die Balance zwischen Solidarität, Selbstverantwortung und Freiheit. Wir wollen die Schwierigkeiten meistern, die sich aus dem Zusammenleben von Menschen und den veränderten Gesellschaftsstrukturen zwangsläufig ergeben.

Kinder sind unsere Zukunft. Tragfähige Lebensgemeinschaften in einem gesicherten Umfeld vermitteln echte Lebensqualität und geben unserem Gemeinwesen die notwendige Stabilität, um den Herausforderungen unserer Zeit erfolgreich zu begegnen. Die Familie bildet für uns nach wie vor den Kern und das Grundmodell einer solidarischen Gesellschaft. Wir setzen uns ein für schulergänzende Lösungen sowie familiengerechte Angebote in der Schule. Beiden Elternteilen oder Alleinerziehenden muss die Möglichkeit zur Erwerbs- oder Freiwilligenarbeit gegeben sein. Wir sind der Meinung, dass die Familie die Zukunft unserer Gemeinschaft ist, denn ohne kohärente und zukunftsgerichtete Familienpolitik gefährden wir den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.

Tatsache ist, dass sich die Familienstrukturen in den letzten Jahren stark gewandelt haben. Kinder wachsen immer weniger mit Geschwistern auf. Die demografische Entwicklung zeigt auf, dass im schweizerischen Durchschnitt 1,5 Kinder pro Familie auf die Welt kommen. Optimale familienergänzende Kinderbetreuungsangebote ermöglichen den verschiedenen Lebensoptionen (Familie und Beruf, Betreuung und Erziehungsarbeit) Rechnung zu tragen. Gleichzeitig erwächst daraus auch ein Standortvorteil. Die Frauen stehen der Wirtschaft mit ihrer Arbeitskraft zur Verfügung. Jeder in die familienergänzende Kinderbetreuung (FeKb) investierte Franken fliesst in die Volkswirtschaft zurück und entlastet die Sozialhilfe. Dem Armutsrisiko junger Familien kann entgegengewirkt werden. Gleichzeitig stärkt die FeKb die Sozialkompetenz. Die Voraussetzungen für eine bessere Integration unserer Kinder und Jugendlichen in die Schule und in die Gesellschaft werden verbessert.

Kein Zweifel, darauf gibt die FeKb eine Antwort. Die CVP unterstützt eine zeitgemässe Familienpolitik und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Gleichstellung von Mann und Frau. Diesbezüglich sind flexible Arbeitszeitmodelle, auch für Väter, ebenfalls zu fördern.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass das Kinderbetreuungsgesetz ein Förderungs- und Unterstützungsgesetz ist und keinen Rechtsanspruch auf FeKb begründet. Aufbau, Betrieb sowie Finanzierung der Kinderbetreuungsangebote sollen weiterhin Sache der Gemeinden bleiben. Im Grundlagenbericht werden wesentliche Mängel in der FeKb im Kanton Zug aufgezeigt. Als Schwachstellen sind insbesondere die fehlenden Qualitätsrichtlinien für Betreuungseinrichtungen, die uneinheitlichen Tarife sowie die fehlende Koordination und Vernetzung der Angebote zu nennen. Wir gehen mit der Regierung einig, dass die Finanzierung der Betreuungsangebote unter Berücksichtigung der Zuger Finanz- und Aufgabenreform ganz klar eine Gemeindeangelegenheit ist.

Mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz sind die Aufgaben von Kanton und Gemeinden genau definiert. In den Aufgabenbereich des Kantons fällt insbesondere die Koordination und die Vernetzung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Diese Aufgaben beanspruchen rund eine halbe Planstelle und sollen den Kanton Zug ca. Fr. 50'000.00 kosten. Diese halbe Planstelle als Koordinationsstelle (ohne Projekte und Begleitkommission) ist ein Minimum, um die geforderten Massnahmen zur Unterstützung und Beratung der Gemeinden seriös umsetzen zu können. Der eigentliche Nutzen für die Gemeinden durch diese Planstelle wird allerdings zuwenig klar und deutlich aufgezeigt. Uns fehlt auch der Inhalt und Aufbau der Bewilligungs- und Qualitätskriterien, welcher möglichst einfach und schlank abgefasst sein muss. Durch entsprechende Regelungen sollen die privaten Initiativen gefördert und nicht behindert oder sogar untergraben werden. Als wichtiges Anliegen bringen wir zusätzlich ein, dass bei den Qualitätskriterien unbedingt auch der Prävention Rechnung getragen werden muss. Dem Vorbeugen von frühkindlichen Zahnschäden, Übergewicht, mangelnder Bewegung, unausgewogener Ernährung muss in Kinderbetreuungsstätten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.


II. Bemerkungen zum Gesetzesentwurf


§ 1 Zweck

Wir sind mit der vorliegenden Fassung einverstanden!

§ 2 Angebote in den Einwohnergemeinden

Wir sind mit der vorliegenden Fassung einverstanden!

§ 3 Kantonale Aufgaben

Zu Absatz 1: keine Bemerkungen!

Zu Absatz 2: Wir gehen davon aus, dass mit dem Begriff "private Angebote" auch die firmeninternen Angebote gemeint sind, die öffentlich nicht zugänglich sind. Wenn nicht, müsste dieser Abschnitt zur Klarstellung mit "firmeninterne" ergänzt werden.

§ 4 Betriebsbewilligung für private Angebote

Siehe Begründung zu § 3 Absatz 2!


§ 5 Beiträge an private Institutionen

Wir sind mit der vorliegenden Fassung einverstanden, obwohl dieser Paragraph in den Gemeinden zu Diskussionen Anlass geben könnte!

§ 6 Gemeindliche Angebote

Wir sind mit der vorliegenden Fassung einverstanden!

§ 7 Übergangsbestimmungen

Wir sind mit der vorliegenden Fassung einverstanden!


III.   Schlussfolgerungen
Mit dem Kinderbetreuungsgesetz wird ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung und Förderung der Familie geleistet. Die familienergänzende Kinderbetreuung ist zudem gesellschafts-, sozial-, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch von grosser Bedeutung. Im Sinne einer Vollkostenrechnung ist den Ausgaben immer auch der Ertrag in Form von höheren Steuererträgen, geringeren Ausgaben im Sozial- und Schulbereich usw. gegenüber zu stellen. Die CVP des Kantons Zug unterstützt das Kinderbetreuungsgesetz in der vorliegenden Fassung.

CVP DES KANTONS ZUG
Gerhard Pfister Franz P. Iten
Präsident Sekretär