Motion von Beat Villiger betreffend erheblich erklärte, jedoch noch nicht erledigte Motionen und Postulate
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Zur Zeit liegen beim Regierungsrat über 40 vom Kantonsrat erheblich erklärte Motionen vor, die noch nicht erledigt worden sind. Dabei handelt es sich zum Teil um wichtige wie auch längst fällige Geschäfte und es ist unklar, wann diese dem Rat zur Behandlung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Dieser Umstand lähmt einen effizienten Betrieb des Kantonsrates und die zu langen Bearbeitungsfristen wirken sich sehr nachteilig auf die entsprechenden Sachthemen aus, was auch schon von diversen Mitgliedern des Kantonsrates ohne ersichtlichen Erfolg gerügt wurde. Oft muss festgestellt werden, dass die Aktualität seit der Erheblicherklärung von Eingaben bis zur späteren eigentlichen Behandlung des Geschäftes an Bedeutung verloren hat, bzw. in der wichtigen Phase der Aktualität keine Entscheidungen getroffen wurden und getroffen werden konnten. Es ist in diesem Zusammenhang festzustellen, dass der Pendenzenberg bei den Direktionen unterschiedlich ist.
Für die Stellungnahme zur Frage der Erheblicherklärung einer Motion oder eines Postulats steht dem Regierungsrat, den Gerichten und den Kommissionen nach der geltenden Geschäftsordnung die Frist von einem Jahr zur Verfügung. Bei erheblicherklärten Motionen und Postulaten besteht für die Berichterstattung und Antragsstellung keine Frist. Die Frist für die Beantwortung von Interpellationen beträgt sechs Monate. Es ist dabei augenfällig, dass gerade dort, wo keine Fristen bestehen, die Geschäfte nicht erledigt werden. Bei den Einwohnergemeinden sind sowohl für die Behandlung von Interpellationen, die Antragsstellung für Erheblicherklärungen und insbesondere für die Erledigung von erheblicherklärten Motionen sehr kurze Fristen festgelegt worden. Dies hat den Vorteil, dass bei den Gemeinden kaum Altlasten vorhanden sind.
Es darf der Regierung und den Gerichten nicht freigestellt bleiben, wann sie die aufgrund von erheblicherklärten Motionen oder Postulaten erteilten Aufträge erfüllen und erledigen wollen.
Antrag:
1.
Es ist in einem kurzen Bericht über jede einzelne erheblicherklärte noch nicht erledigte Motion bzw. Postulat kurz Auskunft zu geben über den Verfahrensstand.
2.
Bei Geschäften die mehr als drei Jahre pendent liegen ist der Grund der Nichterledigung anzugeben.
3.
Sofern aus der Sicht des Regierungsrates bei erheblicherklärten Motionen sich die Sachlage zwischenzeitlich stark verändert haben sollte oder die Ausarbeitung eines Gesetzes bzw. einer Gesetzesrevision usw. nicht mehr als nötig erweist, also das früher gestellte Begehren obsolet geworden ist, so ist entsprechend Bericht und Antrag zu stellen.
4.
Die Geschäftsordnung ist insofern zu ändern, als bei erheblicherklärten Motionen und Postulaten dem Rat innert zweier Jahre Bericht und Antrag zur Erledigung zu unterbreiten ist. In begründeten Fällen kann der Kantonsrat die Frist verkürzen oder erstrecken.
Für die zügige Behandlung dieser Motion danken wir bestens.
Baar, 26. September 2003
Freundliche Grüsse
Beat Villiger, Baar
Mitunterzeichner:
Berty Zeiter, Franz Peter Iten, Alois Gössi, Margrit Landtwing, Silvan Hotz, Trix Gaier, Hans Durrer, Felix B. Häcki, Thomas Lötscher, Kathrin Kündig, Guido Käch, Arthur Walker, Eugen Meienberg, Anna Lustenberger, Franz Müller, Daniel Burch, Rosmarie Fähndrich, Malaika Hug, Erwina Winiger Jutz, Josef Lang, Martin Stuber, Christian Siegwart, Josef Zeberg, Manuel Aeschbacher
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