Kantonsrat des Kantons Zug
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Zug, 25. Juni 2003


Motion betreffend Finanzierung der Folgen des NFA

Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Blick auf die Finanzierung des NFA beauftragen wir den Regierungsrat, dem Kantons-rat folgende Vorlagen vorzulegen:
1. Es ist eine Grundlage zu schaffen, aus der sich ergibt, dass die finanzielle Mehrbelas-tung aufgrund des NFA grundsätzlich durch den Kanton getragen wird.

2. Im Gesetz über den kant. Finanzausgleich (621.1) ist der kantonale Beitrag zu strei-chen. Es ist ein Modell mit einem horizontalen Finanzausgleich unter den Gemeinden ins Gesetz aufzunehmen.

Begründung:
Allgemeine Begründungen
Wie bereits in der Motion von Beat Villiger vom 9. Mai 2003 ausgeführt, sind die Aufga-benteilung und die Finanzierung des NFA grundsätzlich auseinander zu halten. Bei der Aufgabenteilung sollen nicht die Finanzen, sondern die sinnvollen Zuweisungen von Auf-gaben an die richtigen öffentlichen Körperschaften im Vordergrund stehen. Es kann hier nicht um eine Umverteilung von Finanzströmen, sondern nur um eine echte, dem Grund-satz der Zweckmässigkeit verpflichtete Aufgabenverteilung gehen. Die finanziellen Aus-wirkungen sind in einer zweiten Stufe zu berechnen und in geeigneter Form auszuglei-chen. Die Aufgabenteilung kann folglich nicht das geeignete Instrument für eine Finanzie-rung des NFA sein.

Dem gegenüber hat der Kanton einen akuten Handlungsbedarf im Einleiten von Mass-nahmen zur Finanzierung der Folgen des NFA. Hier sind nicht komplizierte und langwieri-ge Finanzierungsmodelle gefragt. Wir wollen eine verständliche, transparente und mög-lichst einfach umzusetzende Lösung für dieses Problem. Zudem soll die entstehende Mehrbelastung möglichst gerecht auf die Steuerpflichtigen aufgeteilt werden. Dies kann nur über den Steuerfuss des Kantons, der für alle Steuerpflichtigen gleich ist, erreicht werden. Wenn wir versuchen, die Hälfte der Mehrbelastung auf die Gemeinden abzu-schieben, führt dies zu unterschiedlichen Belastungen und letztlich wieder zu einem Aus-einanderklaffen der gemeindlichen Steuerfüsse.

Wieso die Eile? Wenn wir in dieser Sache nicht in allernächster Zeit klare Verhältnisse schaffen, wird die finanzielle Entwicklung von Kanton und Gemeinden dem Zufall über-lassen. Eine seriöse Finanzplanung ist nicht mehr möglich, die Erstellung von Finanzplä-nen für Kanton und Gemeinden wird zu einem unverbindlichen Zahlenspiel. Die Behörden nehmen ihre Aufgabe nur wahr, wenn sie versuchen einer solchen Entwicklung rechtzeitig und intensiv entgegen zu wirken. Es gilt, sich jetzt von der in der Finanzstrategie für den Kanton Zug bis 2010 entworfenen Idee des Einbezugs der Gemeinden in die Finanzie-rung des NFA – soweit sie über den kant. Finanzausgleich hinaus geht - zu verabschie-den.


Sparmassnahmen
Die bisher getroffenen Massnahmen zu Kosteneinsparungen in der laufenden Rechnung des Kantons Zug haben wenig Wirkung gezeigt. Wir müssen für diesen Bereich Mass-nahmen treffen, die bei Verwaltung, Regierung und Parlament besser greifen. Vorstellbar sind für unsere Fraktion folgende Massnahmen:

- Konsequente Umsetzung von Sparmassnahmen, wie sie in unserer früheren Motion aufgezeigt wurden, Einschränkung des Ausgabenwachstums etc.
- Ausgabenmoratorium für 2 – 3 Jahre

- Lineare Budgetkürzungen
Bei genügender Selbstdisziplin aller verantwortlichen Instanzen müsste das angestrebte Ziel mit der ersten Massnahme zu erreichen sein. Wir beantragen daher in einer weiteren Motion die Einsetzung einer „Sparkommission“, die mit den nötigen Aufträgen und Kom-petenzen zur Umsetzung von Sparmassnahmen versehen wird.
Ein Ausgabenmoratorium oder lineare Budgetkürzungen halten wir zwar grundsätzlich für machbar. Diese Modelle sollten aber wirklich nur als allerletzte Massnahme angeordnet werden, weil sie die Entwicklung unseres Kantons unverhältnismässig einschränken wür-den.

Kant. Finanzausgleich
Der Kanton hat mit seinem grossen Beitrag an den kant. Finanzausgleich in den letzten Jahren geholfen, den Unterschied zwischen den gemeindlichen Steuerfüssen zu reduzie-ren. Darüber hinaus hat er aber auch zu einer generellen Reduktion der gemeindlichen Steuerfüsse massgeblich beigetragen. Es scheint uns vertretbar, dass der Kanton nach Erreichung dieser Ziele auf eine weitere Finanzierung des kant. Finanzausgleichs verzich-tet. Die Gesetzesänderung ist so auszugestalten, dass sich die Schere bei den gemeind-lichen Steuerfüssen nicht wieder öffnet. Der Wegfall des Kantonsbeitrages an den kant. Finanzausgleich wird die gemeindlichen Rechnungen wesentlich belasten. Damit soll er-reicht werden, dass der beim Kanton zu verspürende Spardruck auch auf die Gemeinden übertragen wird. Es ist vorstellbar, dass der Rückzug des Kantons aus der Finanzierung nicht in einem Schritt auf einen bestimmten Zeitpunkt, sondern verteilt auf mehrere Jahre erfolgen könnte.

Steuererhöhungen
Aus heutiger Sicht rechnen wir damit, dass der Kanton Zug seinen Steuerfuss bei Inkraft-setzung des NFA erhöhen muss. Einerseits scheint es uns nicht möglich, mit den Spar-massnahmen den nötigen Spielraum zu gewinnen, anderseits ist aber auch aufgrund der schwachen Konjunktur damit zu rechnen, dass der Steuerertrag der juristischen Personen nicht auf dem heutigen Niveau gehalten werden kann. Es gilt zu bedenken, dass sich selbst bei einem Wirtschaftsaufschwung das Steuersubstrat nur schleppend erhöht, weil etliche Gesellschaften ihre künftigen Gewinne zuerst mit Verlustvorträgen aus den schwachen Wirtschaftsjahren verrechnen können. Um so wichtiger scheint uns, dass die Gemeinden in den kommenden Jahren ihre Sparmöglichkeiten voll ausschöpfen und wenn möglich mithelfen, zumindest teilweise Steuerfusserhöhungen des Kantons mit ei-ner Reduktion des gemeindlichen Steuerfusses zu kompensieren. Die gleichen Anstren-gungen sollten auch von den Kirchgemeinden erwartet werden dürfen, profitieren doch letztlich nicht nur die Steuerpflichtigen, sondern auch alle Körperschaften von einer mög-lichst tiefen Steuerbelastung. Es gilt, gemeinsam alle möglichen Schritte zu unternehmen, um das günstige Steuerklima in unserem Kanton soweit irgendwie möglich beizubehalten.

Eine Steuerfusserhöhung des Kantons, die durchaus in einer erheblichen Grössenord-nung liegen könnte, wird aber auch von den anderen Kantonen wahrgenommen. Es wird für Bern und die anderen Kantone transparent, dass der NFA greift und dass der Kanton Zug die mit dem NFA zugemutete Mehrbelastung nicht einfach so verkraften kann. Wei-tergehende Massnahmen auf Bundesebene sollten damit einstweilen vermieden werden können.

Wir sind überzeugt, dass wir mit unserer Motion eine schnell realisierbare Lösung für die Finanzierung der Folgen des NFA vorschlagen. Der Kanton wird damit in die Lage ver-setzt, eine mittelfristige Finanzplanung seriös zu betreiben und unseren Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig und ehrlich aufzuzeigen, mit welchen steuerlichen Belastungen sie in Zukunft unter Berücksichtigung des NFA zu rechnen haben. Mit rechtzeitig getroffenen Lösungen bleiben die Finanzen in Kanton und Gemeinden planbar – die CVP-Fraktion will dafür Verantwortung übernehmen und durch rechtzeitiges Handeln für die nötige Trans-parenz sorgen. Die Zeit drängt - wir danken der Regierung für eine speditive Behandlung unserer Motionsbegehren.

CVP-Fraktion Kanton Zug

Beat Villiger, Fraktionschef