MOTION DER CVP-FRAKTION BETREFF ERWEITERUNG DER BLOCKZEITEN IN DER PRIMARSCHULSTUFE UND BEIBEHALTEN DER BLOCKZEITEN IN DER VORSCHULSTUFE Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, wonach Begründung § 11 Abs. 3 des geltenden Schulgesetzes lautet: "…zusammenzustellen ist. Auf der vorschul- und Primarstufe sind gemäss den Richtlinien des Erziehungsrates Blockzeiten festzulegen." Der Erziehungsrat hat von dieser gesetzlichen Kompetenz in der Vollziehungsverordnung zum Schulgesetz vom 10. Juni 1992 (BGS 412.112) in § 4 Abs. 2 wie folgt Gebrauch gemacht: "Die Stundenpläne der Vorschul- und der Primarstufe sind so zu gestalten, dass alle Schüler einer Gemeinde an den Vormittagen während mindestens 2 ½ Stunden (inkl. Pausen im Kindergarten inkl. Auffangzeit) gleichzeitig den Unterricht besuchen (Blockzeiten).“ Dieser Problemkreis ist - wie unten noch näher begründet wird - von grosser gesellschafts- und sozialpolitischer Bedeutung. Der Grundsatz ist daher nicht mehr vom Erziehungsrat, sondern neu vom Kantonsrat festzusetzen. Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels müssen sich auch die Schulzeiten an der Primarschule nach den unterschiedlichen Bedürfnissen der Familien ausrichten. Eltern sollen sich trotz Schulkindern beruflich und persönlich ausserfamiliär engagieren können. Im Kindergarten ist bereits in vielen Gemeinden des Kantons Zug der Halbtageskindergarten als Alternative zum Regelkindergarten eingeführt. Dieses Angebot entspricht einem grossen Bedürfnis, stösst auf breite Akzeptanz und soll weiterhin so gehandhabt werden. Hier bedarf es somit keiner Änderung der Gesetzgebung. Auf der Kindergartenstufe sind in der Verordnung des Erziehungsrates (vgl. Absatz 1) die Blockzeiten auf Kindergartenstufe zweckmässig geregelt. Es drängt sich diesbezüglich keine materielle gesetzliche Änderung auf. Die einzige formelle Änderung besteht darin, dass nicht mehr der Erziehungsrat, sondern in einem formellen Gesetz der Kantonsrat diesen wichtigen gesellschaftlichen Entscheid fällt. Eine kantonale einheitliche Lösung in unserm kleinen Kanton ist sinnvoll, um die Kontinuität bei einem Umzug wahren zu können. Erweiterte Blockzeiten sind in allen Zuger Gemeinden auf der Primarschulstufe ein ausgewiesenes Bedürfnis von vielen Eltern. Zudem stellen Blockzeiten einen Standortvorteil für unsern fortschrittlichen, weltoffenen Kanton dar. Für die CVP-Fraktion ist die Interpellationsbeantwortung des Regierungsrates vom 15.06.2004 nicht überzeugend. Der Regierungsrat zeigt sich nicht bereit, Rahmenbedingungen für den ganzen Kanton in Aussicht zu stellen, um allen Kindern und Eltern eine regelmässige Tagesstruktur zu ermöglichen. |