Bericht aus dem Kantonsrat
Sitzung vom März 04

In seiner letzten Sitzung befasste sich der KR vor allem mit folgenden Schageschäften:

Kreditabrechnungen
Der KR genehmigte neun Kreditab-rechnungen über abgeschlossene Strassenbauprojekte. Erfreulich wa-ren die vielen Kreditunterschreitun-gen. Weniger erfreuliche die späte Vorlage einzelner Abrechnungen. Es muss hier insofern eine Verbesse-rung angestrebt werden, als Abrech-nungen künftig früher vorgelegt werden bzw. eine andere Praxis da-für geschaffen werden muss.

Prämienverbilligung
Die beiden von linker Seite einge-reichten Initiativen verlangen eine Aenderung in der Berechnung und Durchführung der Prämienverbilli-gung sowie das Abholen von min-destens 80 % (heute 67,5 %) der ma-ximal verfügbaren Bundessubventi-on. Der Regierungsrat lehnt die Initi-ativen ab und unterbreitet bezüglich Administration einen sinnvollen Ge-genvorschlag. Sowohl die vorbera-tende Kommission als nun auch das Parlament haben die Anträge der Regierung gestützt. Noch selten wa-ren sich alle drei bürgerlichen Frak-tionen in einer Sachabstimmung der-art einig und zwar aus folgenden Gründen: Das Zuger Modell hat sich bewährt und erfüllt die Vorgaben des Bundes. Seit 1996 wurde bei uns die Prämienverbilligung verdoppelt. In diesem Jahr beträgt sie total 30,8 Mio (11.1 Bund und 19,7 Kanton) Die Forderung der Initianten würde eine zusätzliche Belastung für den Kanton von 4,1 Mio verursachen. Im interkantonalen Vergleich weist der Kanton Zug eher tiefe Krankenkas-senprämien auf und der Verteilmechanismus bzw. die sozialpolitische Wirksamkeit der Zuger Prämienverbilligung bringt dort Entlastung wo sie notwendig ist. Die Prämienverbilligung darf nicht als eine eigentliche Sozialhilfe verstanden werden, wie das von gewissen Seiten postuliert wird. Der Gegenvorschlag des RR im Ablaufverfahren bringt eine Ver-besserung und trägt den Forderungen der Initianten teilweise Rechnung. Weiter wollte auch der KR nicht gehen weil damit in der Administra-tion unverhältnismässige Mehrkosten entstünden. Auch vor dem Hinter-grund der Revision des KVG ist ein Alleingang im Kanton Zug nicht sinnvoll. Diese gilt es abzuwarten. RR und KR werden auch in Zukunft die Entwicklung der Krankenkassen-prämien im Auge behalten und wenn nötig weitere Anpassungen vorneh-men. Ich persönlich hätte erwartet, dass aufgrund des erreichten Standes und der aufgezeigten Ausgangslage die Initiativen zurückgezogen wor-den wären. Sie sind deshalb in der späteren Volksabstimmung abzuleh-nen.


Beat Villiger