INTERPELLATION VON BEATRICE GAIER-BECK

BETREFFEND STELLENLOSE LEHRABGAENGERINNEN UND LEHRABGAENGER IM KANTON ZUG

VOM 01.09.2003

Die Aussichten für die schweizerische und insbesondere auch die Wirtschaft im Kanton Zug bleiben düster. Die Schweiz steckt erstmals seit neun Jahren über ein ganzes Jahr gesehen in der Rezession. Für 2003 ist mit einer Schrumpfung des Bruttoinlandproduktes (BIP) um 0,3% zu rechnen. Der Geschäftsgang und die Auftragslage bleiben in fast allen Branchen gedrückt. Obwohl die konjunkturelle Wende auf Ende 2003 oder Anfang 2004 prognostiziert wird, werde sich der Beschäftigungsrückgang weiter fort setzen (ETH Konjunkturforschungsstelle KOF).

Besonders hart trifft es die Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger. Wegen der kränkelnden Wirtschaft ist für sie die Jobsuche besonders schwer. Die Jugendarbeitslosigkeit ist im Juli stark angestiegen und wird mit Sicherheit im August noch weiter ansteigen, da bei vielen der Lehrvertrag bis Ende Juli befristet war.

Während die Arbeitslosenquote im Juli bei der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung bei 3,6% stagnierte, wuchs sie bei den 15-24-jährigen um 0,3 Prozentpunkte auf happige 4,4% an. Im Kanton Luzern haben 15-20% der Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger noch keinen Job. Mangels statistischem Amt sind diese Zahlen für den Kanton Zug nicht eruierbar. Schätzungsweise befinden sie sich ebenfalls in diesem Bereich.

Diese Zahlen stimmen nachdenklich, denn nichts ist für eine Lehrabgängerin, einen Lehrabgänger frustrierender, als das Gefühl zu haben, dass ihre/seine erworbenen Fähigkeiten nicht gebraucht werden.

Offenbar gibt es vielfältige Gründe, warum die Arbeitslosigkeit gerade diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen so stark trifft. Das grösste Handicap sei die fehlende Berufserfahrung.

Nach Ansicht von Fachleuten sind die Schwierigkeiten bei der Stellensuche nicht vorübergehender Natur. Angesichts der hartnäckigen Konjunkturschwäche genügen herkömmliche Massnahmen nicht mehr.

Zur Beurteilung der Situation und der Notwendigkeit allfälliger steuernder Massnahmen im Gebiet stellenloser Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:


1. Wie wird die Arbeitsmarktsituation im Kanton Zug in Bezug auf die Lehrabgängerinnen und -abgänger beurteilt?

2. Welche Massnahmen unternimmt der Kanton Zug, um die Jugendarbeitslosigkeit ein zu dämmen und der Langzeitarbeitslosigkeit von Jugendlichen vor zu beugen?

3. Noch immer drängen geburtenstarke Jahrgänge auf den Arbeitsmarkt. Wie be- urteilt der Regierungsrat die Arbeitsmarktaussichten für die Jugendlichen - unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung - in den kommenden Jahren, was heisst dies konkret für den Kanton Zug?

4. Um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt markant zu steigern, müssen die Bewerberinnen und Bewerber Berufserfahrung mit bringen. Gibt es eine Möglichkeit, den Lehrlingen zu garantieren, dass sie nach Abschluss ihrer Ausbildung mindestens ein Jahr im Lehrbetrieb weiter arbeiten können?
Sofern die Regierung mangels Rechtsgrundlage keine Einflussmöglichkeiten haben sollte, wäre sie bereit, eine neue Rechtsgrundlage dem Kantonsrat zu beantragen, wonach der Kanton durch finanzielle Beiträge Anreize bei den Lehrbetrieben schafft, um Lehrabgängerinnen und –abgänger ein Jahr länger zu beschäftigen?

5. Im Sinne einer langfristigen Personalpolitik wäre es allenfalls sinnvoll, in den
Firmen die Möglichkeit zu prüfen, ob ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereit sind, ihre Arbeitspensen zu reduzieren, um dafür junge Berufsleute ein zu stellen. Inwiefern könnte der Regierungsrat diesbezüglich Einfluss nehmen?
Falls der Regierungsrat mangels Rechtsgrundlage keinen Einfluss nehmen könnte, wäre er bereit, dem Kantonsrat eine neue Rechtsgrundlage zu unterbreiten, wonach der Kanton durch Beiträge oder andere Massnahmen Anreize im Sinne dieser Vorschläge schafft?


INTERPELLATION VON BEATRICE GAIER-BECK

BETREFFEND STELLENLOSE LEHRABGAENGERINNEN UND LEHRABGAENGER IM KANTON ZUG

VOM 01.09.2003

Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner:

Unterschrift bitte per Fax direkt an die Staatskanzlei, Fax Nr.: 041 728 37 01 oder
Trix Gaier, Fax-Nr.: 041 741 01 63