CVP des Kantons Zug

Pressemitteilung «Kleine Anfrage Eigenbetreuungsabzug»

Die CVP-Fraktion gelangte kürzlich mit einer Kleinen Anfrage betreff Eigenbetreuungsabzug an den Regierungsrat. Sie bezog sich auf eine früher (10.5.2002) eingereichte Interpellation des damaligen Kantonsrats Jost Arnold und die entsprechende Antwort des Regierungsrats (Vorlage Nr. 1020.1 und 1020.2). Die Antwort auf unsere Kleine Anfrage liegt nun vor. Diese befriedigt in keiner Art und Weise und enttäuscht die CVP sehr. In der damaligen Interpellationsbeantwortung wurde eine Gesetzesrevision für einen Eigenbetreuungsabzug in Aussicht gestellt. Auch wurde die CVP damals auf das Abstimmungsergebnis über das Steuerpaket am 16.05.2004 vertröstet. Das Steuerpaket, und somit auch die grösseren Entlastungen für Familien, wurde abgelehnt. Nach diesem Nein soll nun im Kanton Zug das gemachte Versprechen eingehalten werden und den Familien, welche ihre Kinder selber betreuen den gleichen Abzug gewährt werden wie denjenigen mit fremdbetreuten Kindern. Dies auch unter dem Aspekt, dass Eigenbetreuung keine Kosten für Krippen oder andere Einrichtungen verursacht. Der Regierungsrat will das Anliegen der CVP erst im Rahmen eines Gesamtpakets aufnehmen und vertröstet weiter. Die CVP-Fraktion kann dieses Abweichen vom ursprünglichen Versprechen nicht nachvollziehen.

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1242.1
(Laufnummer 11501)


KLEINE ANFRAGE DER CVP-FRAKTION
BETREFFEND ÄNDERUNG DES STEUERGESETZES (EIGENBETREUUNGSABZUG)


ANTWORT DES REGIERUNGSRATES

VOM 22. JUNI 2004


A. ANFRAGE

Am 26. Mai 2004 hat die CVP-Fraktion dem Regierungsrat die folgende Kleine Anfrage eingereicht:

Der damalige Kantonsrat Jost Arnold hat am 10. Mai 2002 eine Interpellation betreffend mehr Wertschätzung von und mehr Gerechtigkeit für Familien mit Eigenbetreuung der Kinder (Vorlage Nr. 1020.1 – 10885) eingereicht. Der Regierungsrat hat die Interpellation von Jost Arnold am 26. November 2002 beantwortet (Vorlage Nr. 1020.2 – 11022).

Jost Arnold stellte zum obigen Thema verschiedene Massnahmen zur Diskussion, unter anderem die Änderung des Steuergesetzes in dem Sinne, dass ein Eigenbetreuungsabzug (neben dem Fremdbetreuungsabzug) vorgesehen wird, sofern übergeordnetes Bundesrecht dies zulassen sollte.

Der Regierungsrat hält in seiner Antwort dazu fest: „Die Interpellanten möchten nun, dass Eltern, welche ihre Kinder selbst betreuen, einen Eigenbetreuungsabzug geltend machen können. Zur Ausgestaltung dieses Eigenbetreuungsabzuges äussern sich die Interpellanten nicht. Denkbar wäre z.B. ein Abzug von Fr. 3'000.- pro eigenbetreutem, weniger als 16 Jahre altem Kind, wenn das Reineinkommen der Eltern den Betrag von Fr. 50'000.- nicht übersteigt. Dies würde bedeuten, dass allen Eltern ein Kinderabzug von Fr. 8'000.- zustehen würde, den Eltern mit einem Reineinkommen von Fr. 50'000.- und weniger würde ein zusätzlicher Kinderabzug von Fr. 3'000.- zugestanden. Eine Unterscheidung zwischen Fremdbetreuungsabzug und Eigenbetreuungsabzug wäre bei gleicher Höhe des Abzuges und bei gleicher Einkommens- und Alterslimite nicht erforderlich ... Der Regierungsrat ist gewillt, dem Kantonsrat eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen (S. 5 f).“

Im Weiteren weist der Regierungsrat auf die – mittlerweilen am 16. Mai 2004 vom Volk verworfene – Reform der Familienbesteuerung mit einem vorgesehenen Kinderabzug von Fr. 9‘300.- hin.

Wir stellen daher folgende Fragen:

1. Ist der Regierungsrat jetzt bereit, wie oben in Aussicht gestellt, das Steuergesetz anzupassen und dem Kantonsrat eine entsprechende Gesetzesänderung zu unterbreiten?

2. Wann ist mit einem solchen Antrag zu rechnen?

3. In welchem Rahmen erfolgen diese Anpassungen?


B. EINLEITUNG

Aufgrund der schweizerischen Abstimmung über das Steuerpaket, welches massgeblich die steuerliche Belastung der Familien gemildert hätte, hat der Regierungsrat die in der Antwort zur Interpellation Jost Arnold in Aussicht gestellte Revision des Steuergesetzes zurückgestellt. Nachdem das Steuerpaket am 16. Mai 2004 abgelehnt wurde und sich zudem weitere umfassende Veränderungen in finanzpolitischen Belangen abzeichnen, ist es richtig, für das weitere Vorgehen in kantonalen steuerrelevanten Fragen eine Gesamtschau zu erstellen. Deshalb überprüft der Regierungsrat im Verlaufe des Sommers 2004, in welchen Bereichen das Steuergesetz in nächster Zeit revidiert oder ergänzt werden muss. Als Beurteilungsgrundlagen dienen die finanziellen Auswirkungen von Bundesbeschlüssen auf den Kanton Zug (insbesondere Mehrausgaben infolge der NFA oder Mindereinnahmen infolge von Steuerreformen) und alle derzeit hängigen steuerpolitischen Vorstösse aus dem Zuger Parlament.

Dabei wird darauf zu achten sein, dass es bei den Reformvorlagen zu möglichst einer Reformvorlage oder dann zumindest sachlogischen Blockbildungen kommt (Unternehmen, Familien etc.). Isolierte Lösungen für einzelne Sachbereiche sollten vermieden werden. Die revidierten Gesetzesartikel sollten spätestens per 1. Januar 2007 in Kraft treten.

In diesem Zusammenhang ist die Interpellation von Jost Arnold besonders zu erwähnen. Bereits in der Antwort vom 26. November 2002 stellte der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Gesetzesrevision in Aussicht. Er skizzierte grob eine mögliche materielle Lösung und die frühestmögliche Einführung auf den 1. Januar 2004.

C. ANTWORTEN

Die Fragen der CVP-Fraktion können somit zusammenfassend wie folgt beantwortet werden:

Zu Frage 1
Der Regierungsrat ist daran, dem Kantonsrat eine Gesetzesänderung im Sinne seiner Erwägungen vom 26. November 2002 vorzulegen, abweichend von der Interpellationsantwort allerdings nicht separat vorgezogen, sondern im Rahmen eines Gesamtpaketes. Er wird aber darauf Rücksicht nehmen, wie die Bundesbehörden ihrerseits bei der Familienbesteuerung weiter vorgehen wollen.

Zu Frage 2
Der Zeitpunkt des Antrags kann derzeit noch nicht bekannt gegeben werden; die Gesetzesänderung sollte aber spätestens am 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Zu Frage 3
Anpassungen erfolgen abgestimmt auf alle übrigen kantonalen Steuergesetzesänderungen, auf die Bundesgesetzgebungsprozesse im Bereich Familienbesteuerung und auf die allgemeine Lage des kantonalen Finanzhaushalts.


Regierungsratsbeschluss vom 22. Juni 2004

Die Bearbeitungskosten für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beliefen sich auf insgesamt Fr. 900.–.