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Gedanken von Kantonsrat Beat Villiger, CVP, Baar, zum Neuen Finanzausgleich des Bundes und zur vorgeschlagenen Steuerharmonisierung der SP Schweiz 

Mit oder ohne Wettbewerb?

Der Neue Finanzausgleich (NFA) des Bundes verfolgt folgende Ziele:

·       Stärkung des Föderalismus durch eine Entflechtung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen

·       Annäherung der kantonalen Unterschiede in Bezug auf die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Steuerbelas­tungen

·       Effizienzsteigerung bei der Erbringung von staatlichen Aufgaben

Im Frühjahr entbrannte im Kanton Zug eine politische Diskussion um den NFA. Es wurde der Regierung vorgewor­fen, sie hätte sich zu wenig für die Zuger Anliegen eingesetzt. Zur Klärung der Vorwürfe reichten Kantonsrat Granziol und Mitunterzeichner eine Interpellation ein. Zusammengefasst lautete die gute Antwort des Regierungs­rates dahin, dass Sinn und Zweck des NFA befürwortet würden und dass man auch unter dem Aspekt freundeid­genössischer Solidarität bereit sei, mehr in den Ausgleich zu bezahlen, jedoch mit der Auflage, dass für die Geber­kantone eine obere Belastungsgrenze festgelegt werden müsse, um so der Abwanderung guter Steuerzahler ent­gegen zu wirken.

Es ist ebenso falsch wie unrichtig, der Regierung Fehler vorzuwerfen und den Teufel schon heute allzu schwarz an die Wand zu malen. Im Nachhinein wäre es aber sinnvoller gewesen, der Bund hätte die Extremkantone in die Arbeitsgruppe NFA integriert und man hätte den NFA bereits im Rahmen der Totalrevision des kantonalen Steuer­gesetzes vertiefter diskutiert.

Ich hoffe, dass der NFA nunmehr unter den kantonalen Finanzdirektoren wie auch auf nationaler Ebene einer Lö­sung zugeführt werden kann, die für den Kanton Zug zwar höhere Abgaben aber deswegen keine Steuererhöhun­gen vorsieht. Die Alternative für gute Zuger Steuerzahler kann nämlich letztlich nicht ein anderer Kanton, sondern nur das Ausland sein.

Was nun aber den NFA belastet, ist aus meiner Sicht die kürzlich publizierte Vorstellung der SP Schweiz, welche in Ergänzung zum NFA oder an dessen Stelle mit Volksinitiativen eine materielle Steuerharmonisierung (MSH) will. Es wird der Anschein erweckt, dass die MSH und der NFA die gleichen Ziele verfolgen würden. Nein! Der Haup­tunterschied liegt darin, dass der NFA ausdrücklich auf Steuerwettbewerb basiert und diesen nicht einschränken will. Der NFA sieht die Angleichung der Steuerbelastung nicht via Ausschalten des Wettbewerbs vor, sondern via Finanzausgleich. Der Wettbewerb unter den Kantonen bringt zusätzlichen Steuerdruck und ermöglicht letztlich eine bessere internationale Konkurrenzfähigkeit der Schweiz. Niedrigsteuerkantone haben eine internationale An­ziehungskraft. Eine MSH bringt für solche Kantone eine markante Steuererhöhung und Abwanderungen ins Aus­land. Einbussen für Kanton und Bund wären die Folge.

Unterschiede in der Ressourcenkraft der Kantone sind weitgehend strukturbedingt. Für diese strukturschwachen perifären Kantone können finanzstarke Kantone nichts dafür. Deshalb liegt es nicht an ihnen alleine, den Ausgleich zu finanzieren. Stark gefordert ist hier der Bund, der ein gewisses Interesse an „Dezentralisation“ haben muss, was nach NFA auch vorgesehen ist. Dadurch wird es auch möglich, dass Steuerzahler finanzschwacher Kantone gerechtere Steuern erhalten werden.

Es ist für mich klar, dass Wettbewerb nicht zum Abbau hoheitlicher Aufgaben führen darf. Wettbewerb, wirt­schaftliches Denken und Handeln auf allen öffentlichen Ebenen beleben den öffentlichen Aufgabenbereich und sind letztlich auch Grundlage der Bürgerzufriedenheit und fördern die Eigenverantwortung. Gerade der NFA ver­folgt diesen Aspekt und ist für Bund, Kantone und Gemeinden Anlass, die eigene Organisation und das kostenge­rechte Erbringen von öffentlichen Leistungen weiter zu überprüfen und allenfalls zu korrigieren.

Auch im Kanton Zug muss man im Rahmen des NFA über die Bücher gehen. Ich denke da in erster Linie an die „schubladisierte“ Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, sowie an weitere Verbesserungen im Berei­che der Informatik, der Raumplanung, Feuerwehr, Jugendarbeit, Verkehr, Spital u.a.m. Auch die Aufgabenteilung zwischen Einwohnergemeinden und Bürgergemeinden müsste in diesem Zusammenhang ein Thema werden.

Die erwähnte Aufgabenteilung müsste letztlich auch in eine Neubeurteilung des kantonalen Finanzausgleichs füh­ren, welchen ich künftig zur Entlastung des Kantons vermehrt horizontaler und direkter Natur sehe.

Beat Villiger, Kantonsrat CVP, Baar