Raumordnungskonzept ROK: Die Grundsätze der CVP
Vernehmlassungsantwort der CVP zum Raumordnungskonzept ROK
(beim Regierungsrat eingereicht am 20.3.01)
Einleitung
Der Kanton Zug ist der prosperierendste Kanton der Schweiz. Kein anderer Kanton in der Schweiz hat in den letzten Jahren ein vergleichbares Wachstum ausgewiesen.
Die Rahmenbedingungen sind nach wie vor sehr interessant, und wir können mit einer weiteren Bevölkerungs- und Arbeitsplatzzunahme rechnen.
Es ist von entscheidender Bedeutung heute zu planen, wie sich unser Lebensraum von morgen entwickeln soll.
Der Richtplan ist dazu das zentrale Führungsinstrument. Damit der Richtplan diesen Ansprüchen genügt, sollte ihn der Kanton alle 10 Jahre überarbeiten. Der letzte Richtplan datiert aus dem Jahre 1987. Deshalb ist es höchste Zeit über die Grundlagen des neuen Richtplanes zu diskutieren.
Er fasst die Teilrichtpläne Verkehr, Naturschutzgebiete, Abbau, Rekultivierung und Abfallanlagen zusammen und weist behördenverbindlich die Nutzungen zu. Er sagt aus, ob, wie und wo der Kanton sich entwickeln kann.
Wenn diese Instrumente richtig angewandt werden, können bebaute, überbaubare oder neu einzuzonende Flächen optimal in der Region verknüpft werden. Beispielsweise sollte mit dem ebenfalls in Bearbeitung stehenden Teilrichtplan Verkehr die Gebiete erschlossen werden. Nicht wie es in Vergangenheit immer wieder geschehen ist, dass überbaute Gebiete schlecht an das übergeordnete Verkehrssystem angeschlossen wurden.
Wir begrüssen ausserordentlich die Absicht, die Betroffenen in der Planungsphase einzubeziehen. Mit dem zweistufigen Verfahren ermöglicht der Regierungsrat schon frühzeitig über die Mitwirkung eine breite Abstützung zu erreichen.
Es löst den RR aber nicht von der Verpflichtung, den Richtplan nochmals der 60 tägigen Mitwirkung zu unterstellen.
Gesamthaft beurteilen wir das ROK als eine gut lesbare Vorlage, mit klar definierten Zielen.
Ziele der Raumordnungspolitik
Weiteres Wachstum
Die zentralste Frage ist, ob wir das prognostizierte Bevölkerungswachstum auf 120- bis 130 000 Einwohner und 65 – bis 72 000 Beschäftigte wollen. Dies entspricht einem jährlichen Wachstum von ca. 1,5 %. Aus unserer Sicht ist dieses Wachstum durchaus realistisch. Deshalb spricht sich die CVP dafür aus, dass der Kanton im Rahmen der letzten Jahre weiter wachsen soll. Wir streben die Schaffung von attraktiven Wohnlagen an, eine selektive Verdichtung kann an spezifischen Orten sinnvoll sein. Für das Grundbedürfnis Wohnen und Arbeiten soll in Zukunft ein funktionierender Markt gewährleistet sein. Für die Raumplanung heisst dies, genügend Landreserven zu schaffen.
Gemeindeübergreifende Planung
Besonders positiv würdigen wir die gemeindeübergreifende Planung. Der Richtplan war in Vergangenheit die Aneinanderreihung der gemeindlichen Richtpläne. Das ROK geht einen Schritt weiter und betrachtet den Kanton Zug als Gesamtlebensraum mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten. Daraus erfolgt die Einteilung in die sechs Teilräume. Das verursacht für die einzelnen Gemeinden massive Eingriffe und Behinderungen in der Entwicklungsmöglichkeit.
Wir sprechen uns klar gegen die Schaffung von Reservaten aus. Wir sehen entsprechende massvolle Entwicklungsmöglichkeiten in allen Teilräumen. Auf jedenfall müssen die Betroffenen von Anfang an dabei sein.
Ein Ja zu den Teilräumen verlangt ein klares Bekenntnis zu einem verstärkten Finanz- und Lastenausgleich, es sind dringend raumplanerische Bemessungsgrundlagen einzubeziehen. Deshalb unterstützten wir die Unterteilung in die 6 Teilräume nur in dieser Kombination.
Verfügbarkeit der eingezonten Gebiete
Grundsätzlich sollten nur Gebiete eingezont werden, welche den raumplanerischen Aspekten genügen. Die Besitzer sollten aber die Absicht haben das Land zu veräussern oder selber zu bebauen. Andernfalls kennt das neue Planungs- und Baugesetz auch Möglichkeiten um, z. B. im Landumlegungsverfahren, nach raumplanerischer Sicht bebaubare Gebiete umzuteilen, dies ist aber nur in ausgewiesenen Notlagen anzuwenden.
Siedlungsbegrenzungslinien
Die Siedlungsbegrenzungslinien grenzen die überbauten Flächen mit einer Toleranz plus minus 100 m ab. Sie stellen sicher, dass die Grünverbindungen und Lebensräume eingehalten werden. Im Grundsatz unterstützen wir die Absicht, aber nicht in jedem Fall, da die Strukturierung von Lebens-, Erholungs- und Arbeitsraum auch Probleme schaffen kann. Die Siedlungsbegrenzungslinien sind längerfristige Massnahmen. Diese müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden festgelegt werden.
Ziele zur Siedlung
Die Arrondierung von bestehenden Lücken als prioritäres Ziel unterstützen wir. Wir sehen die Schaffung von guten Wohnlagen und guter Erschliessung als sehr wichtig. Was das zusätzliche Einzonen betrifft ist es notwenig, dass nicht von einem mutmasslichen Bedarf, sondern vom Markt ausgegangen wird.
Durch die Strukturveränderung im Landwirtschaftsgebiet entstehen leere Gebäudekubaturen. Die Umnutzung solcher Gebäude ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zuzulassen. D.h. die bestehende Gesetzgebung soll ausgenützt werden.
Ziele zum Verkehr
Wir sind froh, dass der Kanton der Verkehrsfrage eine hohe Priorität einräumt. Gerade gute Verkehrsverhältnisse waren ein wichtiger Standortfaktor unseres Kantons. Die täglichen Staus auf Zugs Strassen sprechen heute eine andere Sprache.
Die Abstimmung von rechtskräftigen Bauzonen auf die Verkehrsanlagen ist eine Kernaufgabe, deren Ziele schrittweise umzusetzen sind. Diesbezüglich erwarten wir, dass das Gesamtverkehrskonzept möglichst schnell in den Teilrichtplan Verkehr mündet und dem Kantonsrat vorgelegt wird.
Als Hauptziele sehen wir:
Der Kanton muss seine Prioritäten bei der Planung und Ausführung des GVK setzen, die Verkehrsbelastung des Raumes Ennetsee ist dabei nicht zu vernachlässigen. (z.B. Verlängerung der General Guisan Strasse)
Die Realisierung der Stadtbahn 1. Etappe ist vorwärts zu treiben
Mit allen politischen Mitteln muss dem Bau der N 4a zum Durchbruch verholfen werden.
Der Kanton unterstützt die Gemeinden bei den Erschliessungsaufgaben
Mit keinem Wort werden im ROK der Fussgänger und die Radstrecken erwähnt. Wir nehmen an, dass diese umweltfreundlichsten Verkehrsteilnehmer im Teilrichtplan Verkehr gebührend berücksichtigt werden.
Ziele zur Landschaft und zur Umwelt
Der Kanton Zug bietet auf seiner kleinen Fläche eine einmalige Vielfalt. Diese Vielfalt gilt es zu pflegen, ohne die dort wohnenden Menschen in ihrer Entwicklungsfähigkeit stark ein zu schränken.
Eine schonende Ressourcennutzung heisst für uns auch, dass wir unsere Bedürfnisse möglichst selber und regional decken, z.B. Kiesabbau, Deponiewesen, aber auch die Trinkwasserversorgung und den Bedarf an Freizeit- und Erholungsräumen.
Die Kehrichtentsorgung wie auch die Klärung des Abwassers müssen angesichts des zu erwartenden Wachstums langfristig geplant und gesichert werden.
Die Wiederverwertung von Bauabfällen, Betonrecycling, sauberem Aushubmaterial ist mit umweltrelevanten Massnahmen und wirtschaftlichen Anreizen sicherzustellen.
Lärmemissionen soll man eindämmen ohne dass der Kanton mit Lärmschutzwänden durchzogen wird.
Teilräume
Die Teilräume sollen nicht durch eine klare Trennlinie sowohl geografisch als auch inhaltlich getrennt werden. Die Unterteilung ist vielmehr eine Richtlinie, innerhalb derer ein Spielraum besteht.
Teilraum 1
Ein ausgewogenes Verhältnis von Wohn- und Arbeitsflächen ist anzustreben mit selektiven Einzonungen.
Der traditionelle und sich wandelnde Werkplatz Zug soll sich auch in Richtung eines Technologiestandortes entwickeln können mit innovativen Projekten.
Mit der Realisierung der Stadtumfahrungen in Zug und Cham könnten die Hauptorte endlich aufgewertet werden.
Die Lösung der Verkehrsprobleme ist zudem von erster Priorität.
Die grünen Zonen zwischen den Siedlungen sind unbedingt zu schützen und zu erhalten.
Teilraum 2
Wir erachten die Aussage, die Siedlungsgebiete seien grundsätzlich nicht zu erweitern, als zu abschliessend, auch hier sollten kleine Arrondierungen möglich sein.
Grundsätzlich sollte eine bodenunabhängige Landwirtschaft überall in dieser Zone möglich sein, einzig Ausschlusskriterien für besonders heikle Objekte begrenzen den Spielraum.
Teilraum 3
Entgegen der Aussagen im ROK sollen die Gemeinden massvolle Neueinzonungen für schöne Wohnlagen und für Gewerbebauten vornehmen können. Die Nutzungen für Erholungssuchende und für Bildungsinstitute sind auszubauen.
Die Anbindung an das übergeordnete Strassennetz mit dem Bau des Nordkorridors für die Berggemeinden und mit dem Minitunnel für Oberwil und Walchwil ist zügig zu realisieren.
Weil die Stadtbahn diese Gebiete nicht oder nur sehr schlecht erschliesst soll eine Steigerung der Busfrequenzen das Manko ausgleichen.
Nach regionalpolitischen und marktwirtschaftlichen Überlegungen sollte die Ausdehnung des Kiesabbausgebietes sowie genügend Deponieraum sichergestellt sein.
Eine produktive Landwirtschaft innerhalb der geltenden Bundesbestimmungen ist zu gewährleisten. Schweine- und Hühnerställe sind zonenkonform, einzig bei der bodenunabhängigen Produktionsweise (Hors Sol) bestehen Vorbehalte.
Teilraum 4
Die Sihl ist im heutigen sehr naturnahen Zustand zu belassen. Die Reuss fliesst durch sehr fruchtbares landwirtschaftliches Gebiet. Deshalb gilt es den Hochwasserschutz zu sichern und nur in einem begrenzten Rahmen sollen Aufwertungen vorgenommen werden.
Teilraum 5
Es soll kein Reservat geschaffen werden. Die vorhandenen Infrastrukturen und Zonenkonformen Nutzungen sollen erneuert und ausgebaut werden können. Gerade inbezug auf die Erholungsschwerpunkte sollte Entwicklungspotential geschaffen werden.
Teilraum 6
Die Wasserqualität soll sich mit der Umsetzung der heute beschlossenen Massnahmen verbessern.
Leider wird die Berufsfischerei im ganzen ROK mit keinem Wort erwähnt. Nach unserer Meinung hat sie weiterhin mit den notwendigen auch erneuerbaren Infrastrukturbauten in diesem Teilraum eine wichtige Bedeutung.
Mit den anderen Aussagen sind wir grundsätzlich einverstanden.
Wir danken Ihnen, wenn sie unsere Bemerkungen im ROK berücksichtigen.
Die CVP geht davon aus, dass das ROK gemäss Terminplan vom 7. November 2000 im September dem Kantonsrat unterbreitet wird.
Für die CVP des Kantons Zug:
Gerhard Pfister, Präsident
Mitglieder der AG: Käthi Langenegger, Karl Rust, Georg Helfenstein, Marcel Meyer, Peter Rust und Peter Hegglin
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